I. Vierteljahr 1944. 7.1.44 Ob.Mt.Ernst Pieper, am 4.10.43 zum U.O.-Lehrgang ab- kommandiert, meldete sich zurück. 30.1. mit dem KVK II.Kl. mit Schwertern wurden Oblt.Müller und Obgefr. Heinrich Reimer ausgezeichnet. 1.2.44 Hptm.d.R. Friedrich Schmitz meldete sich als Leiter der Gruppe Wi Stab Ost zum Dienstantritt. 4.2. Stabsh. Helene Bookemühl wurde zum Rüstungskommando Krakau versetzt. 10.2. Dienstantritt der Stabsh. Frau Hilde Voth. 22.2. Gefr. Alfred Strehl meldete sich als Kraftfahrer. 23.2. Nach Ableistung der militärischen Grundausbildung für Wehrmachtbeamte a.K. in Grafenwöhr meldeten KVOI Artur Rapp und KVR Dr. Adlessnig sich zurück. Beginn der Aus- bildung 1.12.43. 24.2. Hptm.d.R.z.V. Gerhard Rützoe und Obtl.d.R.z.V. Franz Franz meldeten sich zum Dienstantritt. Zum Personalaustausch für Obgefr. Rudolf Noll meldete sich Gefr. Gustav Delau von der Wi Ers.Abt.I zum Dienstantritt. 25.2. KVR.Dipl.Ing. Johann Juszezynski wurde gemäß OKW 25 e/f 10.19 W Stb/Z 2 Ia vom Dez.43 mit Wirkung vom 1.1.44 als Reg.Baurat d.R. mit dem Rang wie ein Major in der Fachrichtung Wi und Rü mit einem RDA vom 1.1.44 angestellt. Die Beleihung als t.KVR. gilt mit Wirkung vom 31.12.43 als widerrufen. 1.3.44 Als Nachfolgerin für Stabsh. Frau Hilde Voth meldete sich Stabsh. Frau Agnes Franz, geb. Vogedes, zum Dienstantritt. 2.3. Obgefr. Robert Hilbenz, der sich freiwillig zum Front- einsatz meldete, wurde zum Ers.Truppenteil der Wi Ers. Abt.I, Dresden-Radebeul, in Marsch gesetzt. 11.3. Hptm.d.R.z.V. Adolf Wittich wurde aus Gesundheitsgründen auf eigenen Wunsch von dem Posten des Adjutanten enthoben und Obtl. Franz Franz m.d.F.b. mit gleicher Wirkung mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Adjutant beauftragt. Als Vertreter für den beurlaubten Hptm. Schmitz meldete sich t.KVR. Wolfgang Sommer als Leiter der Gruppe Wi Stab Ost zum Dienstantritt. 15.3. Stabsh. Hilde Voth wurde zwecks Entlassung zur Wi Ers.Abt.I in Marsch gesetzt. 21.3. Mar.Hilfsinsp. Gerhard Helm zur Rü In im OK, Abtlg. Marine, Krakau, versetzt. 31.3. Obgefr. Franz Schröder mit Wirkung vom 1.4.44 zum Stabsgefreiten befördert.