Der Wehrwirtschaftsoffizier das Tütigkeits cht Wehrkreiskommandos im Gen. Gousv. Nr KRAKAU, KOMMANDANTURSTR. 12 23 heim Iici Fernruf: 15180/90 App. u. 14131 wre Az. 13 Br. B. Nr. 184 44 geh. 4.) Raumplanung. Bezüglich der Behandlung von Raumplanungen gemäss Verfügungen OKW/ W 8tb (In1.) 2/IV Nr.1006/44 geh. v.21.3.44 und OKW/ Stb (Ini.) 2/IV Nr.811/44 geh.v.9.3.44 wurden Beszrechungen abgehalten mit Regierung des Generslgouvernements, Hau Raumorädnun Den o.a.Verfügungen entsprechende Weisungen der Reichssteile füs Raumordnung sind_dort bis heute nicht eingegangen. Das Hauptamt für Raumordnung ist jedoch wie bisher zu jeder Nitarbeit bereit, 2.) Fei ukommandos XXV und XXVII i Die neuen Verfügungen sind dort bekannt. Vom feläluftgaukomman= do XXV werden die Planungen bereits in entsprechender Form ans gezeigt. Auch wurde üem Wehrwirtschaftsoffizier eine Auf= stellung der im Stadium der Vorplanung begriffenen Vorhaben übersandt, Feläluftgaukommando XXVII wird in Zukunft für das Gebiet des GG ebenso verfahren, Wehrkreisko do und Wehrkreisverwalt im Gen.Gouv Vom OKH ist eine der o.a,ersten Verfügung entsprechende Weisung bisher nicht eingegangen. Es wurde abgesprochen, dass in Zukunft die Planungsanzeigen v Wehrwirtschaftsoffizier unmittelbar dem Wehrkreiskommando Gr.Ia, der Wehrkreisverwaltung und im Bedarfsfalle auch dem HöNaFfü, bezw.T.O. oder Stopi zur Stellungnahme übersandt werden Vorgekommene Fülle geben Veranlassung zu bitten, dass auch die 5% Heeresgruppen Nitte und Nord-Ukraine vom OXH angewiesen werden, Planungssvorhaben im Gebiet des Gen.Gouv. dem Wehrwirtschaftsoffi= zier imf G6 in der vorgeschriebenen Weise anzuzeigen. An Planungen wurden bearbeitetz a) Wehrmachtpianungen: ° 1.) Landshut, Ausbildungsgelände f.Luftflottenkommando 4, noch nicht abgeschlossen. 2.) Sadkow, Brweiterung des Fiiegerhorstes durch flugpiatz= kommando Radom, Pianung wurde noch nicht oränungsnüssig an= gezeigt.