Der Wehrwirtschaftsoffizier des Tätigkeitsbericht April 1944 Wehrkreiskommandos im Gen. Gouv. Blatt 1 KRAKAU, KOMMANDANTURSTR. 12 Geheim Fernruf: 161580, App. 184 u. 1413h. 7.Mai 44 Az. 13 Br.B.Nr. geh. 1.) Raumplanung Bezüglich der Behandlung von Raumplanungen gemäß Verfügungen OKW/ W Stb (Inl.) 2/IV Nr.1006/44 geh. v.21.3.44 und OKW/ Stb (Inl.) 2/IV Nr.811/44 geh.v.9.3.44 wurden Besprechungen abgehalten mit 1.) Regierung des Generalgouvernements: Hauptamt Raumordnung. Den o.a.Verfügungen entsprechende Weisungen der Reichsstelle für Raumordnung sind dort bis heute nicht eingegangen. Das Hauptamt für Raumordnung ist jedoch wie bisher zu jeder Mitarbeit bereit. 2.) Feldluftgaukommandos XXV und XXVII. Die neuen Verfügungen sind dort bekannt. Vom Feldluftgaukomman- do XXV werden die Planungen bereits in entsprechender Form am- gezeigt. Auch wurde dem Wehrwirtschaftsoffizier eine Auf- stellung der im Stadium der Vorplanung begriffenen Vorhaben übersandt. Feldluftgaukommando XXVII wird in Zukunft für das Gebiet des GG ebenfalls verfahren. 3.) Wehrkreiskommando und Wehrkreisverwaltung im Gen.Gouv. Vom OKH ist eine der o.a.ersten Verfügungen entsprechende Weisung bisher nicht eingegangen. Es wurde abgesprochen, dass in Zukunft die Planungsaufgaben von Wehrwirtschaftsoffizier unmittelbar dem Wehrkreiskommando Gr.Ia, der Wehrkreisverwaltung und im Bedarfsfalle auch dem HöNaFu, bezw.T.O. oder Stojl zur Stellungnahme übersandt werden. Vorgekommene Fälle geben Veranlassung zu bitten, dass auch die Heeresgruppen Mitte und Nord-Ukraine vom OKH angewiesen werden, Planungsvorhaben im Gebiet des Gen.Gouv. dem Wehrwirtschaftsoffi- zier imf GG in der vorgeschriebenen Weise anzuzeigen. An Planungen wurden bearbeitet; a) Wehrmachtsplanungen: 1.) Landshut, Ausbildungsügelände f.Luftflottenkommando 4, noch nicht abgeschlossen. 2.) Sadiłow, Erweiterung des Fliegerhorstes durch Flugplatz- kommando Radom, Planung wurde noch nicht ordnungsmäßig an- gesetzt.